1.
Krankenkassen nach § 37 Abs. 1und 2 SGB V für die verordnete Behandlungspflege
2.
Pflegekassen für Pflegeleistungen, Betreuungsleistungen, Verhinderungspflege und Pflegeberatungseinsätze
3.
Sozialhilfeträger, Versicherungen oder Private Krankenkassen
Am Anfang jeder Pflege steht eine ausführliche Beratung, nach der genau festgelegt wird, in welchem Umfang die Pflege notwendig sein wird. Danach können wir für Sie die Verhandlungen mit den Kostenträgern übernehmen.
Partnerschaftliche Zusammenarbeit
In der täglichen Arbeit begegnen wir vielen verschiedenen Menschen, die sich mit uns gemeinsam um das Wohl unserer Patienten kümmern. Dies sind vor allem Hausärzte, aber auch Kranken-/Pflegekassen und Kirchengemeinden. In den Fällen, wo es nötig ist, beziehen wir den Ambulanten Kinderhospizdienst in unsere Arbeit mit ein. Wir gestalten unsere Zusammenarbeit mit diesen Partnern so, dass eine Betreuung und Versorgung in hoher Qualität gewährleistet ist.