Unsere Einrichtung ist täglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet und richtet sich nach dem Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen. Dadurch sind wir zur Erbringung teilstationärer Pflegeleistungen zugelassen und an die Bestimmungen der Pflegesatz- und Entgeltvereinbarungen gebunden.
Wir bieten folgende Tagespflegeleistungen:
Anspruch
Alle Kinder mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf Leistungen der Tagespflege.
Sollten Sie als Eltern Fragen haben, stehen wir Ihnen gern mit einer individuellen Beratung zur Seite.
Wäsche
Bettwäsche, Handtücher, Decken und Kissen werden den Gästen zur Verfügung gestellt, instandgehalten und gereinigt. Persönliche Wäsche kann mitgebracht werden und sollte mit einem Namen gekennzeichnet sein.
Verpflegung
Neben einem vielseitigen und bedarfsgerechten Speisenangebot, stellen wir unseren Pflegegästen Kalt- und Warmgetränke jederzeit und in unbegrenzter Menge zur Verfügung um den eigenen Bedarf zu decken.
Betreuung und Aktivierung
Unsere Pflegegäste werden bedarfsentsprechend betreut um Ihnen bei der Gestaltung des Alltags zu helfen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit Maßnamen zur Aktivierung in Anspruch zu nehmen, welche positiven Einfluss auf Körper und Geist haben. Dazu gehören zum Beispiel folgende Aktivitäten:
- Malen und Basteln
- Handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten
- Haustiere füttern und pflegen
- Kochen und Backen
- Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern
- Musik hören, musizieren, singen
- Brett- und Kartenspiele
- Spaziergänge und Ausflüge
- Bewegungsübungen und Tanzen in der Gruppe
- Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten und Friedhöfen
- Lesen und vorlesen
- Fotoalben anschauen
Pflege
Ziel der Pflege ist es, eine selbstständige Lebensführung zu fördern. Dabei stehen alltägliche Aktivitäten wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, sowie Darm- und Blasenentleerung, aber auch Fortbewegung, Positionswechsel im Bett und das Umsetzen im Fokus.
medizinische Behandlungspflege
Unser Fachpersonal erbringt medizinische Behandlungspflege im Zusammenhang mit ärztlicher Therapie und Diagnostik (z.B. Verbandswechsel, Wundversorgung, Einreibung, Medikamentengabe etc.), für deren Veranlassung und Anordnung der jeweils behandelnde Arzt des Tagespflegegastes zuständig ist.
Beförderung
Die Einrichtung stellt die notwendige Beförderung des Tagespflegegastes von der Wohnung zur Einrichtung und zurück sicher, soweit diese nicht durch Angehörige erfolgt.
Es wird dann vereinbart, an welchen Tagen der Tagespflegegast die Beförderung in Anspruch nimmt.